Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1986 - 96/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,15248
Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1986 - 96/85 (https://dejure.org/1986,15248)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.03.1986 - 96/85 (https://dejure.org/1986,15248)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. März 1986 - 96/85 (https://dejure.org/1986,15248)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,15248) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

    Vertragsverletzungsverfahren - Niederlassungsfreiheit - Zulassung zu dem Beruf des Arztes und des Zahnarztes

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 12.07.1984 - 107/83

    Ordre des avocats au barreau des Paris / Klopp

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1986 - 96/85
    Soweit es um die Niederlassung geht, beruft sich die Kommission auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 107/83 (Ordre des avocats au barreau de Paris/Klopp, Slg. 1984, 2971), in dem der Gerichtshof entschieden hat: "Nach Artikel 52 ff. EWG-Vertrag [ist es] den zuständigen Stellen eines Mitgliedstaats verwehrt, nach dessen nationalen Rechtsvorschriften und den in ihm geltenden Standesregeln einem Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats das Recht auf Zugang zum Rechtsanwaltsberuf und auf Ausübung dieses Berufs nur deswegen zu versagen, weil der Betroffene gleichzeitig eine Rechtsanwaltskanzlei in einem anderen Mitgliedstaat unterhält." Die Französische Republik hält dem entgegen, diese Entscheidung müsse vom vorliegenden Fall unterschieden werden, da sie auf der Überlegung beruhe, daß "der heutige Stand des, Verkehrs- und Fernmeldewesens es durchaus ermöglicht, den Kontakt zu den Gerichten und den Mandanten in geeigneter Weise sicherzustellen".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht